§ 1
Ordentliche Mitglieder
1. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 5 € pro Monat, für Auszubildende 2,50 € pro Monat.
Jahresbeitrag beträgt 60,00 € für Angestellte und 30,00 € für Auszubildende.
2. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich bis spätestens zum 31.01. für das laufende Kalenderjahr fällig und zahlbar.
3. Der RENO Hamm kann von den Mitgliedern eine Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug des Beitrages erteilt werden.
In diesem Fall ist für eine termingerechte Erfüllung der Beitragspflicht die RENO Hamm verantwortlich, das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung seines Kontos Sorge zu tragen.
§ 2
Fördermitglieder
Fördermitglieder bestimmen die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags selbst.
Er kann jedoch nicht geringer sein als der Beitrag eines ordentlichen Mitglieds.
§ 3
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.
§ 4
Umlage sonstiger Kosten
Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriftenänderungen und Änderungen ihrer Einzugsermächtigungsdaten rechtzeitig mitzuteilen. Bare Kosten, die dem Verein für Anschriftennachforschungen, Mehrporto, Rücklast-schriftgebühren etc. entstehen, können dem Mitglied - auch pauschal - in Rechnung gestellt werden.